Elternarbeit

Ohne die aktive Mitarbeit der Eltern kann der Kindergarten – Alltag in unserer Elterninitiative nicht funktionieren. Die Eltern schließen sich einer der vier Arbeitsgruppen Öffentlichkeit, Garten, Reparatur und Veranstaltungen an. Die anfallenden Aufgaben werden in den einzelnen Gruppen regelmäßig erledigt. Darüber hinaus gibt es für alle Eltern verbindliche gemeinsame Arbeiten, z. B. größere Reinigungs-, Garten- und Reparaturaktionen sowie Hilfedienste bei Festen und Feiern.

Alle Eltern leisten im Kindergartenjahr eine in der Satzung festgelegte Anzahl an Pflichtstunden ab.

Auch im Rahmen der pädagogischen Arbeit ist die aktive Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig, um den gemeinsamen Erziehungsauftrag vertrauensvoll und individuell bei jedem Kind leisten zu können. Zusammenarbeit schafft Vertrauen und Verständnis für gegenseitige Wünsche, Vorstellungen und Notwendigkeiten.

Damit Eltern sich mit ihren Erwartungen, Hoffnungen und evtl. Befürchtungen verstanden und gut aufgehoben wissen, gibt es folgende Angebote:

  • Informationsgespräche bei der Anmeldung und Aufnahme
  • Kennlernnachmittage für zukünftige Kindergartenkinder
  • Gespräche zwischen Tür und Angel
  • Regelmäßige Elterngespräche zur Entwicklung der Kinder
  • Elternnachmittage
  • Mitgliederversammlung mit Wahl des Vorstandes
  • Wahl des Elternrates
  • Kindergartenratssitzung
  • Elterndienste
  • Feste und Feiern
  • Bastelnachmittage
  • Informationen durch kostenlose Elternzeitschriften
  • Informationswände
  • Gespräche mit Elternrat, Kindergartenrat und Vorstand

Vorstand
Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus:

1. Vorsitzender I 1. Kassierer I 1. Schriftführer
2. Vorsitzender I 2. Kassierer I 2. Schriftführer

Der Vorstand wird von den Eltern in einer Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsperiode beträgt jeweils zwei Jahre. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

Vorstandsaufgaben

  • Elternarbeit (Zusammen mit allen Eltern)
  • Die Vereinsarbeit (Mitgliederversammlung, Statistiken)
  • Arbeitgeberaufgaben (Personaleinstellung, Personalgespräche, Fortbildung und Führung, Informationsaustausch)
  • Die Finanzverwaltung (Mittelverwaltung, Vereinskasse, Hausplan)
  • Gehälterabrechnung, Zusammenarbeit mit dem Finanzamt und anderen Behörden

Elternrat
Der Elternrat wird von der Elternversammlung gewählt. Er setzt sich aus drei Elternräten und deren Stellvertretern zusammen. Die wesentlichen Aufgaben des Elternrates bestehen darin, die Zusammenarbeit zwischen dem Träger und dem pädagogischen Personal zu fördern und das Interesse der Eltern für die Arbeit in der Einrichtung zu beleben. Er arbeitet stellvertretend für alle Eltern und tritt als Vermittler zwischen der Elternversammlung und dem Träger auf.

Beschwerdemanagement
Beschwerden können Eltern und Kinder direkt oder indirekt, mündlich oder schriftlich an die Leitung, oder die Mitarbeiter vorgetragen werden. Je nach Beschwerdeinhalt, Beschwerdegrad oder Größe der betroffenen Gruppe wird die Beschwerde von der Leitung, der Gruppenleitung den Mitarbeitern oder Träger bearbeitet. Das Ergebnis wird entsprechend mitgeteilt. Es ist wünschenswert Anregungen nicht anonym vorzubringen.